Verfügungsfonds

Eine unbürokratische Fördermöglichkeit für kleine Projekte

Im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) erhält das RISE-Fördergebiet Zentrum Bergedorf innerhalb der Programmlaufzeit (bis 2029) jährlich einen Verfügungsfonds in Höhe von 30.000 Euro. Mit dem Verfügungsfonds können kleine, in sich abgeschlossene Vorhaben und Projekte im Zentrum unbürokratisch finanziert werden. Die Bedingung: Alle Projekte und Vorhaben müssen einen Nutzen für das Zentrum Bergedorf haben.

Es ist ganz einfach

Jede:r kann einen Antrag stellen – egal, ob es sich dabei um Einzelpersonen, Initiativen oder Vereine handelt. Wichtig ist: Gelder aus den Verfügungsfonds müssen vor Beginn des zu fördernden Projektes beantragt werden. Bereits gestartete Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Die Gebietsentwicklerin GOS unterstützt gern bei der Antragsstellung. Dafür muss ein Antrag bei uns, mindestens 10 Tage vor der nächsten Beiratssitzung eingereicht werden. Im Antrag muss das Projekt und die Ziele beschrieben werden. Wo und was soll wann durchgeführt werden? Und wofür wird das Geld genau benötigt? Im Antrag ist eine Kostenschätzung zu erstellen. 

Über den Antrag entscheidet der Beirat in der jeweils nächsten Beiratssitzung. Wenn der Antrag im Beirat angenommen wurde, kann theoretisch sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Das Geld wird in der Regel nach Abschluss des Projektes bezahlt, es ist möglich einen Vorschuss von bis zu 80 Prozent zu erhalten.

In der Regel werden Projekte zu 50 Prozent gefördert. Das heißt, dass die anderen 50 Prozent der Kosten durch eigene Mittel oder Drittmittel (bspw. andere Fördertöpfe, Spenden oder Einnahmen aus Verkaufserlösen und Eintrittsgeldern) aufgebracht werden müssen. Werden mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten für ein Projekt beantragt, muss dies begründet werden.

Sie haben eine Idee und würden sie gern mithilfe des Verfügungsfonds umsetzen? Kontaktieren Sie uns gern.

Die Gebietsentwickler:innen unterstützen bei der Antragstellung oder Fragen im Vorfeld. Wir prüfen und überarbeiten den Antrag in Abstimmung mit den Antragsteller:innen. Einen ersten Leitfaden mit den Grundsätzen, sowie die Antragsunterlagen und eine Mustertabelle für die Kostenaufstellung finden Sie auf dieser Website zum Download. Abgabe des Antrags ist mindestens 10 Tage vor der nächsten Beiratssitzung möglichst per E-Mail an bergedorf@gos-mbh.de.

 

Was bereits umgesetzt wurde

Sie fragen sich, ob das wirklich so einfach ist, wie es klingt und wie das alles funktioniert? Schauen Sie sich an, was andere mithilfe des Verfügungsfonds schon umgesetzt haben:

2024
Projekt „Nachbarschaftsabende“
Projekt „Kulturelle Bespielung Kupferhofterassen 2024“
Projekt „Stick dein Leben“
Projekt „Nachbarschaftstreffen: Zusammenkommen, Austauschen, Netzwerken“
Projekt „Open Mic“
Projekt „Kinderflohmarkt in der Holstenpassage“
Projekt „Bergedorfer Schloßstraßenfest”
Projekt „Sommerfest SerrahnEINS”
Projekt „Musikalische Untermalung des White Dinners im Reetwerder”
Projekt „Tanzfest im Bergedorfer Schloßpark”